Es klingt vielleicht banal, aber achten Sie unbedingt auf einen ausreichenden Sonnenschutz. Wer in sonnige Gefilde reist, sollte Sunblocker mit einem Sonnenschutzfaktor über 30 nutzen und sich trotz der versprochenen Wirkung nicht den ganzen Tag in die pralle Sonnen legen. Sonnencremes sind zwar verlässliche Hautschützer, zaubern können aber auch sie nicht. Also halten Sie sich – auch gut eingecremt – immer mal wieder im Schatten auf.

Der nächste Tipp erscheint noch belangloser, wird aber gleichsam noch häufiger ignoriert. Trinken Sie an heißen Tagen zwei bis drei Liter Flüssigkeit. Am besten Mineralwasser, ungesüßte Tees und Saftschorlen. Viel Wasser steckt auch in Obst und Gemüse – Erdbeeren, Melonen, Gurken und Salat sind also perfekte Ergänzungen. Kein Wunder also, dass viele Mensche an heißen Tagen hauptsächlich Appetit auf Obst und Salat haben.

Ein besonderer Hinweis betrifft die Hepatitis-A, die durch verunreinigtes Wasser oder Lebensmittel übertragen wird (einige Muschelarten sind hier besonders problembehaftet). Sie verläuft niemals chronisch und heilt meist ohne ernsthafte Komplikationen spontan aus. Auch wenn die Erkrankung vergleichsweise harmlos klingt, sind die Symptome doch erheblich: Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Fieber, Durchfall, Abgeschlagenheit. Eine Impfung ist der derzeit beste Schutz gegen eine Hepatitis A und wird bei Reisen in Risikogebiete empfohlen. Als Risikogebiet zählen auch Länder wie Spanien, Türkei & Co. Die Wahrscheinlichkeit zu erkranken ist – zugegeben – gering, aber unmöglich ist es nicht. Eine Impfung dient also auch hier in erster Linie dazu, bei einer berechtigten Indikation/Gefährdung die Risiken für eine Ansteckung zu minimieren.
Laut der ständigen Impfkommision STIKO zahlen Patienten übrigens nichts für Impfungen, die in Deutschland routinemäßig durchgeführt werden soll(t)en. Darüber hinaus werden die sogenannten Indikationsimpfungen – abhängig von der Kasse – in der Regel entweder anteilig oder sogar komplett übernommen. Leider gibt es hier keine definitiven Aussagen, da die Krankenkassen hierzu eigene Erstattungsregelwerke besitzen.

Eine Übersicht der zusätzlich vereinbarten Satzungsimpfungen mit verschiedenen Krankenkassen und Abrechnungshinweisen finden Sie hier.