Krebsfrüherkennung

Krebsfrüherkennung ist in jedem Alter lebenswichtig. Als gesetzliche Krankenversicherte haben Sie gemäß den Krebsfrüherkennungsrichtlinien Anspruch auf die nachfolgenden aufgeführten und von Ihrer Krankenkasse zu erstattenden Vorsorgeleistungen:

  • Vom Beginn des 20. Lebensjahres an die Spiegeleinstellung des Muttermundes, die Entnahme und Fixierung von Untersuchungsmaterial (sog. Zytotest) von der Muttermundoberfläche und aus dem Muttermundskanal sowie die bimanuelle gynäkologische Untersuchung.
  • Zusätzlich vom Beginn des 30. Lebensjahres an erfolgt die Abtastung der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten.
  • Vom Beginn des 45. Lebensjahres an gehört auch die Mammasonographie, die digitale Untersuchung des Enddarms sowie ein Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl dazu.

Ein Frühstadium von Eierstockkrebs oder Gebärmutterhöhlenkrebs ist nicht tastbar. Bitte entscheiden Sie, ob Sie zusätzliche Screening-Untersuchungen oder andere vorbeugende Untersuchungs- bzw. Behandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen möchten. und sehen Sie sich dazu unsere Individuelle Gesundheitsleistungen für die Krebsvorsorge der Frau an.

Individuelle Gesundheitsleistungen für die Krebsvorsorge der Frau

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten weltweit einzigartige Leistungen und damit eine gute Grundversorgung an. Aus Kostengründen sind einige empfehlenswerte Leistungen jedoch nicht im Leistungsprogramm der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.

Unsere individuellen Gesundheitsleistungen

Immunologischer Stuhltest