Wir haben nun sporadisch begonnen, die sogenannten Notfalldatensätze auf den Karten einzelner Patienten zu speichern. Natürlich nur bei Patienten, die eine entsprechende Akte besitzen. Junge Patientinnen und Patienten, die lediglich mit einem Schnupfen unsere Praxis besuchen, besitzen im Grunde kaum medizinisch relevante Kerndaten. Chronisch erkrankte Personen sehr wohl.
Das Thema der elektronischen Patientenakte (ePA) wird seit Jahren vieldiskutiert. Ab dem 1.1.2025 müssen wir diese ePA nun endgültig in die Praxis umsetzen. Bis dahin ist es bereits möglich, relevante Kerndaten auf der Gesundheitskarte abzuspeichern. Dazu zählen: Diagnosen, Medikamente (bei Bedarf), Allergien, Kommunikationsstörungen und auch der Benachrichtigungskontakt – wenn mal etwas ist.
Die Idee ist naheliegend: Ist man – warum auch immer – nicht mehr ansprechbar, wenn beispielsweise ein Rettungswagen kommt, können Sanitäter und/oder Ärzte mithilfe der Karte sofort die Situation medizinisch besser einschätzen. Vielleicht hat ein Patient Zucker und benötigt dringend ein Medikament? Vielleicht ruft das Team am besten die Frau an, um nach Gewohnheiten zu fragen? Sprich: Die medizinische Versorgung – insbesondere im Notfall – ist dadurch erheblich optimiert.
Die ePA triff verpflichtend im kommenden Jahr in Kraft. Die Notfalldatensätze sind also nur ein digitaler Vorgeschmack auf die umfassenden Informationen, die sich zukünftig auf dem Chip der Gesundheitskarte befinden.