Es kommt im medizinischen Alltag immer häufiger vor, dass Patient:innen im Rahmen einer Untersuchung und/oder Behandlung auf Therapieangebote hinweisen, die über die Krankenkassen-Leistungen hinaus gehen. Dabei ist es ganz wichtig zu wissen: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung. Nichts anderes machen auch wir in unserer STEG tagaus tagein. Und das bedeutet im Detail:

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden folgende Untersuchungen übernommen:

Zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr einmalig
• Anamnese (Erfragen des Risikoprofils für Herz – Kreislauferkrankungen)
• Eine körperliche Untersuchung
• Eine Blutentnahme erfolgt nur bei einem entsprechendem Risikoprofil

Ab dem 35.Lebensjahr alle 3 Jahre
• Blutentnahme mit Bestimmung der Blutfette und des Blutzuckers
• Anamnese und körperliche Untersuchung
• Untersuchung des Urins
• Einmalige Testung auf eine Virusinfektion mit Hepatitis-B oder Hepatitis-C

Und welche ärztlichen Leistungen sind über diese „normale“ Versorgung hinaus möglich?
Dazu finden Sie nun das folgende Infoblatt!

BITTE HIER MIT DER MAUS EINMAL KLICKEN!

Hinter dem Link finden Sie eine Aufstellung über die IGeL-Leistungen, die wir in unserer STEG als sinnvoll erachten.
Bitte sehen Sie sich diese Liste einmal an und bringen sie diese – bei Bedarf – gerne ausgedruckt mit ihren Wunschleistungen beim nächsten Besuch mit.

Ihr STEG-Team