Seit dem 1. Januar 2019 sind nur noch Gesundheitskarten mit dem Aufdruck G2 oder G2.1 gültig. Sehen Sie daher bitte auf Ihrer Krankenkassenkarte nach, zu welcher Generation ihre Karte gehört. Oben rechts über ihrem Foto finden Sie die entsprechende Kennzeichnung. Sollte dort der Aufdruck G1 zu finden sein, setzen sie sich bitte umgehend mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um eine neue Karte zu erhalten.

Hintergrund ist, dass die Karten der ersten Generation nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards entsprechen. Diese schützen sowohl Ihre, als auch unsere Daten. Aus diesem Grund sind die alten G1-Karten seit Anfang 2019 nicht mehr elektronisch auslesbar, und können damit in keiner Praxis genutzt werden.

Haben Sie bei Ihrem nächsten Besuch noch eine alte Karte, müssen wir Ihre Daten händisch aufnehmen. Sie müssen dann wiederum unterschreiben, dass Sie bei der entsprechenden Krankenkasse versichert sind. Die Behandlung erfolgt ganz normal. Im Anschluss nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf, da die neue G2-Karte bei uns innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung nachgereicht werden muss.
Andernfalls müssten wir die Behandlung privat in Rechnung stellen.