Am 7.12.2023 hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dass Vertragsärzte Patient:innen mit leichten Erkrankungen nach telefonischer Anamnese dauerhaft krankschreiben können. So auch wir. Da dieses Thema aber erwartungsgemäß erst mal für Irritiation in der Öffentlichkeit sorgt, möchten wir Sie auf unserer Seite darüber informieren, was die Neuerungen nun konkret für unsere STEG-Patient:innen bedeuten?

Wenn Sie bereits Patient:in unserer Praxis sind und Infektzeichen besitzen, aber keine ärztliche Untersuchung benötigen, können Sie sich telefonisch bei uns bis zu 5 Tage krankschreiben lassen. Die Krankenkassen unserer Kassenpatient:innen erhalten die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) dann auf dem digitalen Weg. Die Patient:innen müssen sich beim Arbeitgeber aber natürlich melden und die Krankmeldung bekannt geben.

Den Patientendurchschlag für die eAU, die AU für Privatpatienten und die Bescheinigung für Kassen, die keine elektronische AU anbieten, können Sie am Rezeptschalter zu unseren Öffnungszeiten abholen.

Eine Verlängerung können wir nur durch einen Praxisbesuch ausstellen. Kommen Sie dann bitte zur Infektsprechstunde von 10:30 Uhr bis 11 Uhr mit FFP2 Maske.
Eine Anmeldung ist für die Infektsprechstunde nicht nötig!